Bist du wirklich berechtigt, dir einen neuen Ehepartner zu suchen? Bitte prüfe dich und deinen Fall genau anhand der Bibel, damit dir Gottes Segen auch in Zukunft sicher ist. Denn ohne SEINEN Segen kann eine neue Ehe nicht gelingen.

Scheidung lag nie in der Absicht Gottes mit dem Menschen. Sein Ideal ist, daß ein Mann und eine Frau verheiratet bleiben, bis ihre Gemeinschaft durch den Tod auseinandergerissen wird (Röm 7,2.3). Jesus machte den Pharisäern das deutlich, indem er auf die göttliche Schöpfungsordnung hinwies (Matth 19, 4-6). Gott haßt Scheidung (Mal 2,16), d. h. nicht schriftgemäße Scheidung. Er haßt nicht jegliche Form der Scheidung, weil er selbst von sich sagt, daß er sich von Israel geschieden habe (Jer 3,8). Das geschah, weil das Volk ihn vergaß und Götzendienst trieb. Israel war untreu geworden. In Matthäus 5,31.32 und 19,9 lehrte Jesus, daß Scheidung verboten ist, außer in dem Fall, daß ein Partner sich des Ehebruchs schuldig gemacht hat. In Markus 10,11.12 und Lukas 16,18 ist der Nachsatz mit dieser Ausnahme ausgelassen worden. Der Widerspruch läßt sich vielleicht am besten dadurch erklären, daß weder Markus noch Lukas den Ausspruch vollständig wiedergeben. Deshalb, auch wenn die Scheidung nie das Ideal sein darf, ist sie in dem Fall erlaubt, wenn ein Partner untreu geworden ist. Jesus erlaubt Trennung in einem solchen Falle, aber er gebietet sie nicht. Einige Gelehrte sehen 1. Korinther 7,12-16 als eine Lehre, die die Scheidung erlaubt, wenn ein Gläubiger von einem ungläubigen Ehepartner verlassen wird. Paulus sagt, daß der übriggebliebene Partner in diesem Falle »nicht geknechtet « ist, d. h., er oder sie ist frei, eine Scheidung zu erlangen. Die Meinung des Autors dieses Kommentars ist, daß hier der gleiche Fall wie in Matthäus 5 und 19 gemeint ist, daß nämlich der Ungläubige weggeht, um mit jemandem anderen zusammenzuleben. Deshalb kann dem Gläubigen eine Scheidung nur dann gewährt werden, wenn der andere Partner Ehebruch begeht. Es wird oft behauptet, daß Scheidung im NT zwar erlaubt sei, aber die Wiederheirat nicht erwähnt wird. Dennoch geht das Argument an der Fragestellung vorbei. Wiederheirat des unschuldigen Teiles wird im NT nicht verurteilt – nur für den, der den Anlaß zur Scheidung gegeben hat. Außerdem ist einer der Hauptgründe für schriftgemäße Scheidung die Möglichkeit zur Wiederheirat, sonst würde ja eine einfache Trennung ausreichen. In jeder Diskussion dieses Themas kommt unausweichlich die Frage auf: »Was ist mit den Menschen, die sich scheiden ließen, ehe sie gläubig wurden? « Es sollte keine Frage sein, daß ungesetzliche Scheidungen und Wiederverheiratungen vor der Bekehrung Sünden sind, die vollständig vergeben worden sind (z. B. 1. Kor 6,11, wo Paulus den Ehebruch unter den Sünden nennt, die die Korinther in ihrem früheren Leben begangen haben). Sünden vor der Bekehrung sollten den Gläubigen nicht von einer vollen Teilnahme am Gemeindeleben ausschließen. Eine schwierigere Frage betrifft Christen, die sich aus unschriftgemäßen Gründen scheiden lassen und dann wieder heiraten. Können sie wieder in die Gemeinschaft der Gemeinde aufgenommen werden? Die Antwort basiert darauf, ob Ehebruch oder ein anhaltender Zustand der ursprüngliche Anlaß zu der neuen Verbindung ist. Wenn dieses Paar im Ehebruch lebt, dann müßten sie nicht nur ihre Sünde bekennen, sondern auch ihren gegenwärtigen Partner verlassen. Aber Gottes Lösung für ein Problem ist nie ein solches, das schwierigere Probleme als vorher aufwirft. Wenn, um einen ehelichen Konflikt zu entwirren, Menschen in Sünde getrieben werden, oder Frau und Kinder ohne Geld und Obdach zurückgelassen würden, dann wäre die Heilung schlimmer als die Krankheit. Nach der Meinung des Autors können Christen, die sich unschriftgemäß haben scheiden lassen und dann wieder geheiratet haben, echte Buße von ihrer Sünde tun und wieder in die Gemeinschaft des Herrn und der Gemeinde aufgenommen werden. In Scheidungsfragen liegt fast jeder Fall anders. Deshalb müssen die Ältesten einer Gemeinde jeden Fall einzeln untersuchen und ihn gemäß dem Wort Gottes beurteilen. Wenn einmal Gemeindezucht geübt werden muß, dann sollten sich alle Beteiligten der Entscheidung der Ältesten unterordnen.

William McDonald
Kommentar zum Neuen Testament

Zusammengefasst gibt es also laut Ansicht der meisten bekannten Ausleger folgende Fälle, die eine Wiederheirat erlauben.

  1. Der gläubige Ehebartner ist verstorben.
  2. Der ungläubige Ehepartner will die Scheidung.
  3. Wenn Ehebruch durch einen Partner vorliegt, so darf sich der Betrogene scheiden lassen und ist frei wieder zu heiraten.
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